OLG Frankfurt vom 25.05.1998 (GS19980525)

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Orientierungssatz: Ergebnisprotokoll der Sitzung des 'Großen Familiensenats' am 25. Mai 1998.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Ergebnisprotokoll der Sitzung des 'Großen Familiensenats' am 25. Mai 1998.

Teilnehmer:

1. Familiensenat: Dr. Eschweiler, Juncker, Noll, Michalik, Carl

2. Familiensenat: Schreiber, Kirsch

3. Familiensenat: Remlinger, Kirschbaum, Ostermöller

5. Familiensenat: Dr. Hartleib, Gestefeld

6. Familiensenat: Dr. Weychardt, Schmidt, Dr. Bauermann

Tagesordnungspunkt 1

1. Die Teilnehmer stimmten mehrheitlich dafür, zum 1.7.1998 wie in der Vergangenheit den Tabellenteil der neuen Düsseldorfer Tabelle - mit Ausnahme der Bedarfskontrollbeträge - zu übernehmen.

Die Kollegen aus Kassel und Darmstadt sprachen sich derzeit gegen eine Übernahme aus. Sie werden bis 3.6.98 mitteilen, ob sie sich dennoch der von den Frankfurter Senaten gewollten Praxis anschließen werden.

2. Es bestand Einvernehmen, daß in den Fällen, in denen bei bereits laufender Unterhaltsverpflichtung die Veränderung der Einkommensgruppen zu einer anderen Einstufung führt, dies keine Herabsetzung des bisher zu zahlenden Kindesunterhalts zur Folge hat.

3. Der Bedarfssatz für Studierende soll weiterhin 1050 DM betragen.

4. Der Teil D der Düsseldorfer Tabelle (Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB) soll mit folgender Maßgabe übernommen werden: In Ziff. 2 Abs. 1 heißt es zum Bedarf: nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 1500 DM.

Ziff. 1 und 2 sind mit dem Hinweis zu verbinden, daß der Wohnanteil im Selbstbehalt aufgrund konkreter Darlegung angemessen erhöht werden kann.

5. Sofern es bei der Düsseldorfer Tabelle bei einer einheitlichen Praxis mit dem Darmstädter Familiensenat bleibt, wird der Kollege Dr. Weychardt beauftragt, die neue Düsseldorfer Tabelle nach Frankfurter Praxis den einschlägigen Zeitschriften zuzuleiten.

Tagesordnungspunkt 2

Es bestand Einvernehmen, daß die vorliegenden Unterhaltsgrundsätze der Familiensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main einer Überarbeitung und Ergänzung bedürfen. Dabei soll auch bedacht werden, ob es angezeigt ist, die Unterhaltsgrundsätze mit dem Tabellenwerk und den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle nach Frankfurter Praxis zu verbinden. Hierfür sprachen sich die meisten Teilnehmer aus.

Es soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, damit diese einen Entwurf erstellt. Für die Arbeitsgruppe wurden die Kollegen Dr. Hartleib (5. Familiensenat) und Juncker (1. Familiensenat) benannt. Der 3. Und 6. Familiensenat werden ebenfalls innerhalb einer Woche je ein Mitglied benennen. Die Zusammenarbeit mit dem Kasseler Senat soll in der Weise erfolgen, daß ihm Entwürfe jeweils zur Stellungnahme zugeleitet werden.

Die Vorschläge der Gruppe zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung sollen sich nicht unbedingt auf das Unterhaltsrecht beschränken.

Folgende Themen wurden beispielhaft genannt:

* Erhöhung der Sättigungsgrenze durch Erwerbstätigenbonus, * pauschaler Mehrbedarf wegen Erwerbstätigkeit bei Kinderbetreuung auch bei Teilzeitbeschäftigung, * Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Mischeinkünften im Hinblick auf Erwerbstätigenbonus und Ehegattenunterhalt, * berufsbedingte Fahrtkosten bei hoher Fahrleistung, * weitergehendere Übernahme der Düsseldorfer Tabelle, insbesondere hinsichtlich der Bedarfskontrollbeträge und der 3/7- Quote, * Streitwert für Unterhaltsverzicht, * Wert der Umgangsregelung im isolierten Verfahren.

(Dr. Eschweiler)