| Herausgeberverein von Richterinnen und Richtern
des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main |
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20 VA 11/05 vom
2007-03-20 Zur Frage des richtigen Antragsgegners im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff EGGVG betreffend die Vorauswahl von Insolvenzverwaltern. Wegen Abweichung von OLG Köln NZI 2007, 105, 106 wird die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vorgelegt. |
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20 W 290/05 vom
2007-04-16 Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grundsätzlich in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird. Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten. |
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20 W 366/06 vom
2007-01-29 Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit beachtlich oder verfahrenfehlerhafter Tatsachenfeststellung der Tatsacheninstanzen. Ob im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Zwangssicherungshypothek erreicht werden kann, auch wenn bei Eintragung keine Gesetzesverletzung im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO vorliegt (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Schleswig Rpfleger 2006, 536), bleibt offen. |
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20 W 397/04 vom
2007-01-22 Als Wert für die Beurkundung einer im Außenverhältnis unbeschränkten, mit Erteilung wirksamen Generalvollmacht für alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, für die eine Stellvertretung zulässig ist, mit der Anweisung an den Bevollmächtigten, davon nur im Vorsorgefall Gebrauch zu machen, ist das Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Abschlag anzusetzen. Die mit der Generalvollmacht zusammen beurkundete Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind einseitige Erklärungen gemäß § 36 Abs.1 KostO und gegenstandsgleich im Sinn von § 44 Abs.1 Satz 2 KostO. Sie haben keinen vermögensrechtlichen Gegenstand und ihr Wert beträgt grundsätzlich 3.000,00 €. |
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20 W 409/05 vom
2007-02-05 Der Senat erachtet anders als die Oberlandesgerichte München (vgl. DWE 2006, 71) und Köln (vgl. NJW-RR 2006, 24) die sofortige Beschwerde des Verwalters gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit dem ein Wohnungseigentümerbeschluss über seine Bestellung für ungültig erklärt worden ist, für zulässig. Wegen dieser Abweichung wird die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß §§ 43 Abs. 1 WEG, 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt. |
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20 W 487/06 vom
2007-02-27 Die Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO setzt nur voraus, dass der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird, auf die Vollzugsreife kommt es nicht an. |
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20 W 494/06 vom
2007-03-06 Ein Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens nach einer Verschmelzung ist unzulässig, wenn zur Begründung innerhalb der Antragsfrist lediglich der vor 5 Jahren gezahlte Erwerbspreis der Aktien des übertragenden Unternehmens dem Börsenwert der aufgrund der Verschmelzung erhaltenen Aktien des aufnehmenden Unternehmens gegenübergestellt und pauschal behauptet wird, das festgesetzte Umtauschverhältnis sei unangemessen niedrig. |
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20 W 5/07 vom
2007-02-19 Im Wohnungseigentumsverfahren gelten nach den §§ 43 Abs. 1 WEG, 13 a Abs. 3 FGG die Vorschriften der ZPO über das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend. Dies gilt auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, so dass für das weitere Beschwerdeverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist. Zur Entscheidung berufen ist allerdings das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof. |
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20 W 524/01 vom
2007-03-12 Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung, in dem die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ergänzt wird. Durch die bei Anlegung der Wohnungsgrundbücher unterlassene Eintragung dieses Nachtrags wird das Grundbuch nicht im Sinn von § 53 GBO unrichtig. |
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20 W 8/06 vom
2007-02-01 Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den §§ 15 Abs. 3, 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG kann sich im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB darstellen. Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang getroffene tatsächliche Feststellungen durch die Tatsacheninstanzen nicht umfassend auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht. Bloße Konkurrenzschutzerwägungen können in der Regel keinen wichtigen Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung durch einen Wohnungseigentümer im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG begründen. |
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WpÜG 1/06 vom
2007-02-12 Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich einer bestimmten Problemstellung vorzulegen. Eine Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs widerspricht im Regelfall dem Beschleunigungsgebot des Enforcementverfahrens. |