Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur neu aufgetauchten Problemen mit den ZVK wurde schon berichtet. Hier noch eine Information der Rentenberaterin Dagmar Niehaus. MfG Karlheinz Held ------------------------------ Sehr geehrter Herr Held, Ich habe den von Ihnen weitergeleiteten ZVK-Vermerk erhalten. Vielleicht interessiert Sie in diesem Zusammenhang der Stand in einem aktuellen Fall: Zu einem Versorgungsausgleichsfall hat die VBL dem OLG Celle mit Schreiben vom 05.12.2007 mitgeteilt, dass das ehezeitliche Anrecht bei der VBL im vorliegenden Beschluss nicht korrekt ausgeglichen worden ist .... (die Einzelheiten erspare ich mir) ... . Insoweit legt die VBL Beschwerde ein. Es folgen dann Ausführungen 1. zur Anhebung der Altersgrenzen. Die Auswirkungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.07 sind zwischenzeitlich in die VBL-Satzung aufgenommen worden. Diese Änderung (10. Satzungsänderung vom 18.07.07) wurde am 09.11.2007 genehmigt. Bei einer Entscheidung nach dem 31. Dezember 2007 findet daher § 2 Abs. 2 Satz 3 der BarwVO Anwendung. 2. zur erforderlichen Neuberechnung der Betriebsrente aufgrund des BGH-Urteils vom 14.11.07. Eine neue ehezeitbezogene Auskunft kann erst nach einer Neuregelung durch die Tarifvertragsparteien und der Aufnahme in die Satzung erfolgen. Es wird von der VBL auch darauf hingewiesen, dass eine spätere Abänderung nach § 10a VAHRG möglicherweise an der Wesentlichkeitsgrenze scheitern kann. Die VBL regt an, das Beschwerdeverfahren auszusetzen, da sich der VA nicht auf eine gezahlte Rente auswirkt. Das OLG Celle beabsichtigt, diesem Vorschlag zu folgen. Sehr geehrter Herr Held, bei dieser Gelegenheit möchte ich einmal anfragen, ob für mich die Möglichkeit besteht, in der Liste der Sachverständigen zum Versorgungsausgleich auf der webside hefam.de aufgenommen zu werden ? Viele Grüße, Dagmar Niehaus Dagmar Niehaus Rentenberaterin Hauptstr. 297 42579 Heiligenhaus Tel. 02056-586128 Fax. 02056-586143 Fax. 02051-316439 info@rentenberatung-niehaus.de www.rentenberatung-niehaus.de