Anleitung zur Berechnung der Prozesskostenhilfe mit der Berechnungsoberfläche für MS-Word.


Berechnungsdatei „pkh.dot“



I. Allgemeines


Die Berechnungsdatei „PKH4-2005-1“ ist zur Anwendung unter WinWord 6.x und höher vorgesehen. Sie enthält die aktuellen Berechnungsgrundlagen, Stand: 4/2005 und berücksichtigt die aktuelle Rechtslage: § 115 ZPO iVm. der 2. PKHB 2005, BGBl. I S. 924 v. 23.3.2005 und 1. PKHB 2005 v. 21.12.2004 sowie die Vorschriften der §§ 28, 82 SGB XII i.d. aktuellen Fassung. Als Eckregelsatz ist derzeit 345 € in Hessen zu berücksichtigen. In anderen Bundesländern gelten andere Beträge ! (Wichtig: § 82 Abs. 3 SGB XII findet nach der neusten Prozesskostenhilfe-Regelung keine Anwendung mehr !!)

Nach dem 2. PKHB 2005 sind allein abzugsfähig: auf das Einkommen 50% vom Eckregelsatz = 173 €; für die Partei und ihren Ehegatten = 380 € und für jede unterhaltspflichtige Person 266 €.

Die besondere Berechnung für Behinderte, die aufgrund einer Arbeit in einer Behindertenwerkstatt Erwerbseinkommen erzielen (dürfte auch für anerkannte Behinderte (ab 75% GdB) gelten, die sonstiges Einkommen beziehen) habe ich die Berechnung des § 82 Abs. 3 BSG XII zugrundegelegt. Dieser Absatz ist zwar nicht mehr anwendbar, dürfte aber bei Schätzung von besonderen Belastungen durchaus herangezogen werden können. (Die Berechnung ist kursiv gehalten)


Sollte sich der Eckregelsatz ändern, so gestattet das Programm eine manuelle Anpassung wie folgt:

Öffnen Sie in WinWord das Menü Ansicht und dort das Untermenü Feldfunktionen. Sie sehen dann in den jeweiligen Tabellen die Berechnungsformeln und können die Berechnungssätze manuell ändern. Gegebenenfalls ist die Schriftgröße der einzelnen Felder zwecks besserer Lesbarkeit vorübergehend zu vergrößern.


Die Berechnungsdatei ist als Dokument gespeichert und schreibgeschützt, damit ein Überschreiben nicht möglich ist. Sie enthält drei Makros, die die Bearbeitung erleichtert (Berechnung). Wollen Sie die Makros nicht mitladen, dann geben Sie bei Start des Dokuments „deaktivieren“ an und ersetzen das Berechnungsmakro mit den Befehlen: „Bearbeiten – alles markieren“ und drücken sodann F9.

Wenn Sie den Inhalt nach Ausdruck der ersten Seite für das Prozesskostenhilfe-Heft speichern wollen, dann antworten Sie auf die Programmanfrage „Wollen Sie Änderungen...speichern“ mit „ja“. Sie können dann einen neuen Dateinamen vergeben, die Berechnungsoberfläche wird nicht überschrieben, sondern es wird eine neue Datei angelegt.



II. Vorbereitungen zur Benutzung der Datei „pkh4-2005-1“


Um die Berechnungsdatei in der beabsichtigten Weise nutzen zu können ist eine kleine Vorbereitung notwendig. Kopieren Sie die Datei „PKH4-2005-1“ in ein beliebiges Verzeichnis; soweit es in Word als Standartvorlagen gespeichert werden soll, ist die Datei in das Verzeichnis C:\Programme\MicrosoftOffice\Vorlagen zu kopieren.

Sie können auch eine Verknüpfung auf dem Desktop herstellen.



III. Handhabung der Berechnungsdatei „PKH4-2005-1“



  1. Tragen Sie in der Tabelle „I. Einkommen“ und dort in die grau mattierten Kästchen die Einkommensbeträge ein. (Sie können mit der Taste F11 weitergehen) Geben Sie keine Vorzeichen ein! Geben Sie nur die reinen Beträge in beliebigem Format (also z.B. 1.234,56 oder 1234,56) ohne den Zusatz „€“ ein.


  1. Tragen Sie in der Tabelle II. Abzüge“ und dort in die grau mattierten Kästchen die Abzugsbeträge ein. (nutzen Sie die Taste F11!) Setzen Sie kein Minuszeichen vor den Betrag ! Ansonsten gilt das bereits unter 1. Ausgeführte.


  1. Tragen Sie unter Rubrik weitere Abzüge“ die jeweils geltenden Summen ein, also für Verheiratete nicht getrennt Lebende 2 x 380 €, für jede weiter unterhaltsberechtigte Person je 266 €. Eigenverdienst und Unterhaltszahlungen kommen in Abzug. Weitere Abzugsbeträge sind: Kaltmiete, Heizkosten und/oder Fremdmittelkosten: Darlehn zur Schaffung von Wohnraum sowie besondere sonstige Belastungen. (Taste F11)


  1. Nach Eintragung sämtlicher Daten doppelklicken Sie auf ein Feld mit der Bezeichnung „BERECHNEN“. Dieses Feld ist eine Makroschaltfläche und mittels eines Doppelklicks werden die eingegebenen Daten automatisch berechnet. Die Schaltflächen erscheinen bei einem Ausdruck der Datei im Text nicht, da sie als Verborgener Text gespeichert sind.

Falls Sie dieses Feld auf Ihrem Bildschirm nicht sehen, gehen Sie bitte wie folgt

vor:

Schauen Sie unter Menü Extras in das Untermenü Optionen. In dem Karteiblatt Ansichten muss unter der Rubrik Nichtdruckbare Zeichen entweder verborgener Text oder alle angekreuzt sein.


  1. Soweit Sie die erste Seite für die Akten ausdrucken wollen, doppelklicken Sie auf „Druck der ersten Seite“. es bietet sich in diesem Fall an, die Kurzdaten auf dem Druckbogen einzutragen. Durch Doppelklick auf „Daten einfügen“ (natürlich vor dem Ausdruck!) werden Sie in ein Datenfeld geleitet, wo sie Aktenzeichen, Parteien etc. eintragen können.


  1. Auf Seite 2 des Berechnungsbogens finden Sie die aktuelle Ratentabelle in €, der Sie sofort die Höhe der monatlichen Raten entnehmen können. Sollten Sie nicht sicher sein, ob der vierfache Ratenbetrag die Gesamtprozesskosten erreicht - in diesem Fall wäre keine PKH zu gewähren (§ 115 Abs. III ZPO) - geben Sie in den grau mattierten Feld die Summe der Gesamtprozesskosten und unter der Rubrik einzusetzende Rate den ermittelten Ratenbetrag ein. Nach Doppelklick auf die Schaltfläche „BERECHNEN“ steht Ihnen die vierfache Ratensumme zum Vergleich zur Verfügung.


Das Programm berechnet nicht automatisch die zu zahlenden Raten. Dies ist noch per „Kopfbetrieb“ zu erledigen.




Ich habe das Programm getestet und mit anderen käuflich zu erwerbenden Berechnungsprogrammen verglichen und verwende es seit Jahren selbst, übernehme jedoch keine Gewähr für dessen Richtigkeit. Sollten Sie Verbesserungsvorschläge haben oder wider Erwarten doch noch einen Fehler entdecken, bitte ich Sie um kurze Nachricht.

Ich habe nichts dagegen, wenn das Programm kopiert und/oder bei anderen Kollegen weitere Verwendung findet; kommerzielle Verwertung ist untersagt!

Es gibt übrigens auch kostenlose Prozesskostenhilfe-Berechnungsprogramme im Internet. Schauen Sie z.B. einmal nach bei www.pkh-fix.de



Darmstadt 1998/2005

Stefan Mrugalla, Vors. Richter am Landgericht Darmstadt