Anmerkung der Kasseler Familiensenate zu Nr. 15.2 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main:

*Von:*
*Gesendet:* 11.01.08 07:39:56
*An:*
*Betreff:* Vorwegabzug Kindergeld

Lieber Herr Schwamb, die beiden Kasseler Familiensenate haben sich entschlossen, den Tabellenbetrag abzuziehen, wie ich Ihnen schon telefonisch vorab mitgeteilt hatte. Diese Information ist jetzt verbindlich und auf Nachfragen aus der Anwaltschaft schon an einzelne Anwälte weitergegeben worden.

Mit freundlichen Grüßen,

Krämer