Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Herr VRiOLG Noll, 6. Familiensenat in Darmstadt,
weist auf das "Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der
sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger
deinstrechtlicher Vorschriften", BGBl 2004, Teil I Nr. 57 vom 09.11.2004 hin,
hier insbesondere auf Art. 1 § 4 a.
Es geht hier um eine Absendung der
Sonderzuwendungen für Pensionäre, wodurch alle bisherigen Auskünfte für
Bundesbeamte und Soldaten falsch sind. Das Gesetz tritt gemäß Art. 5 mit
dem 01.01.2005 in Kraft.
Ob eine Umsetzung auf die Landesbeamten erfolgt ist
noch nicht bekannt.
Auch hier gilt:
Es steht zu befürchten, daß sowohl von den
Versorgungsträgern als auch von den ausgleichspflichtigen Beamten Rechtsmittel
eingelegt werden, wenn der Entscheidung über den Versorgungsausgleich
unzutreffende Werte zugrunde gelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Held