Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
Herr VRiOLG Noll, 6. Familiensenat in Darmstadt, weist auf das "Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger deinstrechtlicher Vorschriften", BGBl 2004, Teil I Nr. 57 vom 09.11.2004 hin, hier insbesondere auf Art. 1 § 4 a.
 
Es geht hier um eine Absendung der Sonderzuwendungen für Pensionäre, wodurch alle bisherigen Auskünfte für Bundesbeamte und Soldaten falsch sind. Das Gesetz  tritt gemäß Art. 5 mit dem 01.01.2005 in Kraft.
 
Ob eine Umsetzung auf die Landesbeamten erfolgt ist noch nicht bekannt.
 
Auch hier gilt:
Es steht zu befürchten, daß sowohl von den Versorgungsträgern als auch von den ausgleichspflichtigen Beamten Rechtsmittel eingelegt werden, wenn der Entscheidung über den Versorgungsausgleich unzutreffende Werte zugrunde gelegt werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Karlheinz Held