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Versorgungsausgleich ab 1.1.2005

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte !

 

Das Gesetz  zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung BGBL 2004 I Nr. 38 vom 26.07.2004 tritt in wesentlichen Teilen mit dem 01.01.2005 in Kraft.

 

Was den Versorgungsausgleich betrifft, geht es im wesentlichen um die Streichung von Ausbildungszeiten (Hochschule etc.).

 

Das heißt: Auskünfte der Rentenversicherungsträger aus der Zeit vor dem 31.12.2004 stimmen am 01.01.2005 in vielen Fällen nicht mehr. Werden Auskünfte dem Versorgungsausgleich zugrundegelegt, die noch solche Versicherungszeiten anrechnen, dann ist die Entscheidung falsch. Die Versicherungsträger werden Beschwerde einlegen.

 

All dies führt zu einem erheblichen Aufwand bei den Versicherungsträgern, weil diese dann Beschwerde einlegen werden (müssen).

 

Damit werden die Familiensenate belastet werden, die Kosten werden von den Parteien und von der Allgemeintheit aufgebracht werden müssen. Dies ist aber unnötig. Es sollte daher  ab dem 01.01.2005 nicht entschieden werden, ohne daß zuvor neue Auskünfte eingeholt worden sind. Wie man mit den Scheidungsverfahren, die ansonsten entscheidungsreif sind, umgehen kann, ist für die Familienrichterinnen und Familienrichter nichts Neues.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karlheinz Held

28. Dezember 2004