Einkommenssteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch einen freundlichen Hinweis von Frau Rechtsanwältin Dr. Zenk, Ingolstadt, aufmerksam geworden sende ich Ihnen in der Anlage ein Schreiben des BFM vom 09.04.2010 betreffend die einkommenssteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des (schuldrechtlichen) Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 b EStG und § 22 Nr. 1 c EStG zur freundlichen Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe

Arndt Voucko-Glockner

BMF Schreiben vom 09.04.2010