Herbstveranstaltung des Darmstädter Kreises

- Ein Resümee -

Die traditionelle Herbstveranstaltung des Darmstädter Kreises fand am 07./08.11.2008, wie schon im Vorjahr, in den Räumen der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin statt. Auch in diesem Jahr nahm eine Richterin des BGH, Frau Weber-Monecke, an der Veranstaltung teil.

Die diesjährige Veranstaltung begann mit einem Überblick über den Stand der Strukturreform des Versorgungsausgleichs durch Herrn Regierungsdirektor Schmid vom Bundesministerium der Justiz. Herr Schmid erläuterte zunächst zusammenfassend die Grundzüge des neuen Rechts:

- Die Einführung des Hin- und Herausgleichs anstelle des bisherigen Einmalausgleichs.

- Die Grundsätze des vorrangigen internen Ausgleichs und des nachrangigen externen Ausgleichs.

- Die Erleichterungen von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich.

- Das Entfallen des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehedauer.

- Die unmittelbare oder die zeitratierliche Berechnung des Ehezeitanteils.

Im zweiten Vormittagsreferat stellten die Herren Rehme, Vorsitzender Richter am OLG i.R., und Herr Dr. Bergner, Direktor der LVA Oberbayern i.R., eine alternative Möglichkeit zum Regierungsentwurf der Strukturreform des Versorgungsausgleichs vor. Diese Alternative zum Regierungsentwurf dürfte allerdings im derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahren, so auch die weiteren Vorschläge zur Strukturreform (vgl. hierzu BT-Drucks. 16/10144 unter II, 5), nur noch hinsichtlich einzelner Teilregelungen von Bedeutung sein.

In der Nachmittagsveranstaltung diskutierten die Teilnehmer unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Hauß die praktischen Auswirkungen der Neuregelungen des Versorgungsausgleichs bei Anwälten, Familiengerichten, Betrieben und sonstigen Versorgungsträgern. Von Bedeutung war dabei insbesondere eine Abstimmung aller Teilnehmer zum sogenannten korrespondierenden Kapitalwert gem. § 47 VAStrRefG:

Die Mehrzahl der Teilnehmer war der Auffassung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Angabe eines korrespondierenden Kapitalwerts sehr leicht zu Beratungsfehlern führen könnte, wenn z.B. Anrechte anhand dieser (Hilfs-)Kapitalwerte miteinander verrechnet würden, diese Regelung sollte deshalb entfallen. Kontrovers diskutiert wurde weiterhin der im Gesetzentwurf vorgesehene Wegfall des Rentner- und des Pensionärsprivilegs sowie die Änderung des Unterhaltsprivilegs.

Aufgrund der (an)regen(den) Diskussionen musste sich das Referat von Herrn Rechtsanwalt Weil am Vormittag des 08.11.2008 im Wesentlichen auf die zeitlichen Voraussetzungen zur Anwendung des neuen und alten Rechts beschränken. Der Vortrag zeigte aber deutlich, dass nicht nur für die Rechtsanwälte weiterer Informations- und Beratungsbedarf im Hinblick auf die kommenden Neuregelungen besteht. Eine weitere Diskussion zu dieser Thematik ist im Rahmen der Frühjahrstagung 2009 des Darmstädter Kreises vorgesehen.

 

In seinem Schlussvortrag präsentierte und kommentierte Herr Vorsitzender Richter am OLG Wick anschaulich verschiedene Entscheidungen des BGH und der OLGe zu Fragen des Versorgungsausgleichs.

Karlsruhe, 10. November 2008

Arndt Voucko-Glockner

- für den Darmstädter Kreis -


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