Sehr geehrte Damen und Herren, anbei eine Anmerkung zum Thema des Monats Juli 2007 (Altersgrenzenanpassungsgesetz) von Frau Rentenberaterin Dagmar Niehaus mit der freundlichen Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe Arndt Voucko-Glockner --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- > > Sehr geehrte Herren Glockner, > > zum Thema des Monats Juli 2007 möchte ich etwas anmerken: > > Viele (die meisten) Versorgungszusagen der Betrieblichen Altersversorgung sehen die Altersgrenze 65 vor, ohne dass konkret auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Bezug genommen wird. > > Es ist noch unklar, ob dies als dynamischer Verweis auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Regelaltersgrenze auszulegen ist. In diese Richtung gehen jedenfalls die Überlegungen bei Höfer. Wenn dies so wäre, würden sich die Ehezeitanteile der nach § 2 Abs. 1 BetrAVG errechneten Betriebsrenten (m/n'tel-Methode)in vielen Fällen verändern. > > Beispiel: > Ehezeit in der Dienstzeit: 20 Jahre > Erreichbare Dienstzeit bis PA 65 = 30 Jahre > Erreichbare Betriebsrente = 500 € mtl. > Ehezeitanteil: 500 * 20/30 = 333,00 € > > Wenn sich nun die erreichbare Dienstzeit bis zum Pensionsalter 67 verlängert, kann dies sowohl eine Erhöhung als auch eine Minderung des Ehezeitanteils bewirken. Eine Minderung dann, wenn sich die erreichbare Betriebsrente von 500 € nicht mehr erhöhen würde. Eine Erhöhung möglicherweise dann, wenn die Verlängerung auf das Pensionsalter 67 eine deutliche Erhöhung der erreichbaren Betriebsrente bewirkt. > > Es wird also noch "lustig" werden, diese Auswirkungen bei Abänderungsanträgen nach § 10a oder im schuldrechtlichen VA zu erkennen. Dabei muss auch noch beachtet werden, dass im § 2 Abs. 1 Satz 1, letzter Halbsatz des BetrAVG dann doch wieder auf das Pensionsalter 65 abzustellen ist, wenn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen wird. > > Dies wird sicher ein interessantes Thema für Saas Fee werden. > > > Mit freundlichen Grüßen > > Dagmar Niehaus > Rentenberaterin > Hauptstr. 297 > 42579 Heiligenhaus > > Tel. 02056-586128 > Fax. 02056-586143 > Fax. 02051-316439 > > info@rentenberatung-niehaus.de > www.rentenberatung-niehaus.de