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Aus 5 mach´ 1!



Bereits in einem früheren Verteiler-Email wurden die beiden Teilertabellen versandt. Hier nun die um die 2007´er Daten aktualisierten Tabellen. Mit den beiden beiliegenden Teilertabellen lässt sich die Umrechnung einer nicht­voll­dyna­mi­schen Anwartschaft auf eine Rente wegen Alters und Invalidität (Regelaltersgrenze 65) nach der Bestimmung des § 1587 a III Nr. 2 BGB bei Anwendung der Tabelle 1 BarWVO2006 auf einen einzigen Rechen­schritt reduzieren - Aus fünf mach eins!



Beispiel 1:


Art der Versorgung : vollstatisches betriebliches Anrecht (keine Anpassung im Leistungs­zeit­raum)


Eheende : 31.03.2007


Ehezeitliche Betriebsrente : EUR 125,10 mtl.


Alter des Verpflichteten

zum Ende der Ehezeit : 48 Jahre


Barwertfaktor Tab. 1 BarWVO2006 : 5,4


Barwert : [12 x EUR 125,10] x 5,4

: EUR 8.106,48


Umrechnungsfaktor für 2007 : 0,0001704126


Entgeltpunkte [EP] : EUR 8.106,48 x 0,0001704126

: 1,3814 EP


Aktueller Rentenwert

zum Ende der Ehezeit : EUR 26,13


Umgerechneter Ehezeitanteil : 1,3814 EP x EUR 26,13

: EUR 36,10




Kurzberechnung bei Anwendung der beiliegenden Tabelle Vollstatisch/Altersgrenze 65:


Tabellenwert Alter 48, Eheende 2007,

Tabelle Vollstatisch Altersgrenze 65 : 3,4656


Ehezeitliche Betriebsrente : EUR 125,10 mtl.


Umgerechneter Ehezeitanteil : EUR 125,10 : 3,4656

: EUR 36,10 mtl.



Beispiel 2:


Unterstellt man im obigen Beispiel bei dem betrieblichen Versorgungsanrecht eine Anpassung im Leistungszeitraum gem. § 16 BetrAVG, so ist das Anrecht insgesamt als teildynamisch zu bewerten (vgl. dazu BGH, FamRZ 2007, 23). In einem solchen Fall ist das Tabellenblatt Teildynamisch/Altersgrenze 65 zu verwenden.


Tabellenwert Alter 48, Eheende 2007

Tabelle Teildynamisch/Altersgrenze 65 : 2,3104


Ehezeitliche Betriebsrente : EUR 125,10 mtl.


Umgerechneter Ehezeitanteil : EUR 125,10 : 2,3104

: EUR 54,15 mtl.



Probe anhand der ausführlichen Berechnung (Erhöhung des Barwertfaktors der Tab. 1 BarWVO aufgrund der Volldynamik im Leistungszeitraum um 50 %):


[EUR 125,10 mtl. x 12] x [5,4 x 1,50] = EUR 12.159,72 x 0,0001704126

= 2,0722 EP x EUR 26,13 = EUR 54,15




Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Tabellenblätter bei einem Beginn der Alters­ren­te vor dem 65. Lebensjahr nicht anwendbar sind, da hier vorab noch eine Vergleichs­be­rech­­nung durchzuführen ist (vgl. dazu Anm. 1 zu Tab. 1 BarWVO2006). Zudem kann es bei sehr hohen monatlichen Rentenanwartschaften aufgrund von Rundungsdifferenzen zu mi­ni­malen Abweichungen kommen.


Auch wenn alle Ta­bellen­werte sorgfältig errechnet und überprüft wurden, kann für die Anwendung der Tabellen keine Gewähr über­nommen werden!



Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen



Rainer Glockner & Arndt Voucko-Glockner


Karlsruhe im April 2007