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Aus 5 mach´ 1!
Bereits in einem früheren Verteiler-Email wurden die beiden Teilertabellen versandt. Hier nun die um die 2007´er Daten aktualisierten Tabellen. Mit den beiden beiliegenden Teilertabellen lässt sich die Umrechnung einer nichtvolldynamischen Anwartschaft auf eine Rente wegen Alters und Invalidität (Regelaltersgrenze 65) nach der Bestimmung des § 1587 a III Nr. 2 BGB bei Anwendung der Tabelle 1 BarWVO2006 auf einen einzigen Rechenschritt reduzieren - Aus fünf mach eins!
Beispiel 1:
Art der Versorgung : vollstatisches betriebliches Anrecht (keine Anpassung im Leistungszeitraum)
Eheende : 31.03.2007
Ehezeitliche Betriebsrente : EUR 125,10 mtl.
Alter des Verpflichteten
zum Ende der Ehezeit : 48 Jahre
Barwertfaktor Tab. 1 BarWVO2006 : 5,4
Barwert : [12 x EUR 125,10] x 5,4
: EUR 8.106,48
Umrechnungsfaktor für 2007 : 0,0001704126
Entgeltpunkte [EP] : EUR 8.106,48 x 0,0001704126
: 1,3814 EP
Aktueller Rentenwert
zum Ende der Ehezeit : EUR 26,13
Umgerechneter Ehezeitanteil : 1,3814 EP x EUR 26,13
: EUR 36,10
Kurzberechnung bei Anwendung der beiliegenden Tabelle Vollstatisch/Altersgrenze 65:
Tabellenwert Alter 48, Eheende 2007,
Tabelle Vollstatisch Altersgrenze 65 : 3,4656
Ehezeitliche Betriebsrente : EUR 125,10 mtl.
Umgerechneter Ehezeitanteil : EUR 125,10 : 3,4656
: EUR 36,10 mtl.
Beispiel 2:
Unterstellt man im obigen Beispiel bei dem betrieblichen Versorgungsanrecht eine Anpassung im Leistungszeitraum gem. § 16 BetrAVG, so ist das Anrecht insgesamt als teildynamisch zu bewerten (vgl. dazu BGH, FamRZ 2007, 23). In einem solchen Fall ist das Tabellenblatt Teildynamisch/Altersgrenze 65 zu verwenden.
Tabellenwert Alter 48, Eheende 2007
Tabelle Teildynamisch/Altersgrenze 65 : 2,3104
Ehezeitliche Betriebsrente : EUR 125,10 mtl.
Umgerechneter Ehezeitanteil : EUR 125,10 : 2,3104
: EUR 54,15 mtl.
Probe anhand der ausführlichen Berechnung (Erhöhung des Barwertfaktors der Tab. 1 BarWVO aufgrund der Volldynamik im Leistungszeitraum um 50 %):
[EUR 125,10 mtl. x 12] x [5,4 x 1,50] = EUR 12.159,72 x 0,0001704126
= 2,0722 EP x EUR 26,13 = EUR 54,15
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Tabellenblätter bei einem Beginn der Altersrente vor dem 65. Lebensjahr nicht anwendbar sind, da hier vorab noch eine Vergleichsberechnung durchzuführen ist (vgl. dazu Anm. 1 zu Tab. 1 BarWVO2006). Zudem kann es bei sehr hohen monatlichen Rentenanwartschaften aufgrund von Rundungsdifferenzen zu minimalen Abweichungen kommen.
Auch wenn alle Tabellenwerte sorgfältig errechnet und überprüft wurden, kann für die Anwendung der Tabellen keine Gewähr übernommen werden!
Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen
Rainer Glockner & Arndt Voucko-Glockner
Karlsruhe im April 2007