Thema des Monats Januar 2006

Kindererziehungszeiten bei berufsständischen Versorgungen

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18.10.2005, BSG, Az. B 4 RA 06/05 R) sind bei einem Pflichtmitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung auch dann anzurechnen, wenn eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.

Die Entscheidung des BSG ist beim Versorgungsausgleich zu beachten, wenn der kindererziehende Ehegatte Pflichtmitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist. Es besteht für diesen Ehegatten eine Anwartschaft auf Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Karlsruhe, den 16.01.2006

Rainer Glockner