Thema des Monats August 2005

Falsche Frage - Falsche Antwort



Nach der beiliegenden Auskunft ( Begleitschreiben)der Firma M. beläuft sich die zum Ende der Ehezeit bezahlte betriebliche Versorgung auf jährlich EUR 19.338,89 = monatlich EUR 1.611,57. Diese Auskunft ( vgl. VC2b )ist zu berichtigen.


Im Auskunftsersuchen des Familiengerichts wird unter Ziff. 1. c) nach der Höhe der jähr­li­chen Versorgungsleistung für die letzten zwölf Monate vor dem Ende der Ehezeit gefragt. Richtig ist hingegen die Berücksichtigung der zum Ende der Ehezeit tatsächlich gezahlten Monats­rente zuzüglich eventueller Sonderleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.). Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, eine Leistung als volldyna­misch zu bewerten ist (vgl. auch Auskünfte der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung).


Laut beiliegenden Schreiben der Firma M. wurde die betriebliche Versorgung des Ehe­manns zum 01.01.2005 auf monatlich EUR 1.674,87 erhöht. Bei dem in Betracht kommen­den Ende der Ehezeit ist diese tatsächlich gezahlte Rente beim Wertausgleich zu berück­sich­­ti­gen. Der Fehler in der Auskunft ist auf die falsch gestellte Frage im Auskunfts­ersuchen zurückzuführen.



Karlsruhe, 24. August 2005



Rainer Glockner