Thema des Monats August 2005
Falsche Frage - Falsche Antwort
Nach der beiliegenden Auskunft ( Begleitschreiben)der Firma M. beläuft sich die zum Ende der Ehezeit bezahlte betriebliche Versorgung auf jährlich EUR 19.338,89 = monatlich EUR 1.611,57. Diese Auskunft ( vgl. VC2b )ist zu berichtigen.
Im Auskunftsersuchen des Familiengerichts wird unter Ziff. 1. c) nach der Höhe der jährlichen Versorgungsleistung für die letzten zwölf Monate vor dem Ende der Ehezeit gefragt. Richtig ist hingegen die Berücksichtigung der zum Ende der Ehezeit tatsächlich gezahlten Monatsrente zuzüglich eventueller Sonderleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.). Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, eine Leistung als volldynamisch zu bewerten ist (vgl. auch Auskünfte der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung).
Laut beiliegenden Schreiben der Firma M. wurde die betriebliche Versorgung des Ehemanns zum 01.01.2005 auf monatlich EUR 1.674,87 erhöht. Bei dem in Betracht kommenden Ende der Ehezeit ist diese tatsächlich gezahlte Rente beim Wertausgleich zu berücksichtigen. Der Fehler in der Auskunft ist auf die falsch gestellte Frage im Auskunftsersuchen zurückzuführen.
Karlsruhe, 24. August 2005
Rainer Glockner