Der „Darmstädter Kreis“ informiert zum Versorgungsausgleich

 

Die zunächst vorgesehene große Strukturreform des Versor­gungs­aus­gleichs wird voraus­sicht­­lich in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Andererseits ist es aber erforderlich, dass sich sowohl Anwälte, als auch Familienrichter mit derzeit offenen oder umstrittenen Fragen zum Versorgungsausgleich befassen. Vorrangig handelt es sich um folgende Themen:

 

a)                Die Art der Berechnung des Ehezeitanteils beitragsbezogener betrieblicher Ver­sorgungen und betrieblicher Anrechte aufgrund von Entgeltumwandlung.

 

b)                Die Abgrenzung der Einbeziehung betrieblicher Versorgungsanrechte in den Zu­gewinn- oder Versorgungsausgleich anhand von Beispielen (Daimler­Chrys­ler, BASF, Bosch, Telekom, etc.). Wie errechnet sich ein beim Zugewinn­aus­gleich zu berücksichtigender Wert?

 

c)                Die Verhinderung derzeit möglicher Manipulationen schuldrechtlich aus­zu­glei­chen­­der Anrechte (weder Versorgungsausgleich noch Zugewinn­aus­gleich!).

 

d)                Die Berechnung des Ehezeitanteils fondsgebundener Anrechte.

 

e)                Die Art der Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Einbeziehung unter­schied­­lich dynamischer Anrechte.

 

Zu diesen Themen findet am

 

20. Mai 2005, 14.00 Uhr,

im Hotel Maritim Rhein-Main,

Am Kavalleriesand 6, 64295Darmstadt

 

 

eine Informationsveranstaltung statt.

Als weitere Referenten haben bisher Helmut Borth (Direktor des AG Stuttgart),Karlheinz Held (Richter am OLG Frankfurt), Jörn Hauß (Fachanwalt für Familienrecht) und Gisela Koziczinski (Fachanwältin für Familienrecht und Re­gio­nal­beauftragte der Arge Familien- und Erbrecht) ihre Teil­nah­me zugesagt .

 

Da die Teilnehmerzahl aus räumlichen Gründen begrenzt ist, erbitte ich die möglichst bal­di­­ge Anmeldung interessierter Anwälte, Familienrichter oder Mitar­beiter be­trieb­licher Ver­sor­­gungseinrichtungen per Email.

 

Der Unkostenbeitrag beträgt für Anwälte und Mitarbeiter betrieblicher Versorgungs­ein­rich­tungen EUR 40,--. Bitte überweisen Sie den Betrag unter dem Stichwort „Darmstädter Kreis 20.05.2005“ auf das Konto von Frau Rechtsanwältin

 

Petra Kolb-Schüler / Vereinigte Volksbank Maingau

Konto-Nr. 606 977 626 / BLZ 505 613 15

 

 

Rainer Glockner