Der „Darmstädter Kreis“ informiert zum Versorgungsausgleich
Die zunächst vorgesehene große Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird voraussichtlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Andererseits ist es aber erforderlich, dass sich sowohl Anwälte, als auch Familienrichter mit derzeit offenen oder umstrittenen Fragen zum Versorgungsausgleich befassen. Vorrangig handelt es sich um folgende Themen:
a) Die Art der Berechnung des Ehezeitanteils beitragsbezogener betrieblicher Versorgungen und betrieblicher Anrechte aufgrund von Entgeltumwandlung.
b) Die Abgrenzung der Einbeziehung betrieblicher Versorgungsanrechte in den Zugewinn- oder Versorgungsausgleich anhand von Beispielen (DaimlerChrysler, BASF, Bosch, Telekom, etc.). Wie errechnet sich ein beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigender Wert?
c) Die Verhinderung derzeit möglicher Manipulationen schuldrechtlich auszugleichender Anrechte (weder Versorgungsausgleich noch Zugewinnausgleich!).
d) Die Berechnung des Ehezeitanteils fondsgebundener Anrechte.
e) Die Art der Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Einbeziehung unterschiedlich dynamischer Anrechte.
Zu diesen Themen findet am
20. Mai 2005, 14.00 Uhr,
im Hotel Maritim Rhein-Main,
Am Kavalleriesand 6,
64295Darmstadt
eine Informationsveranstaltung statt.
Als weitere Referenten haben bisher Helmut Borth (Direktor des AG Stuttgart),Karlheinz Held (Richter am OLG Frankfurt), Jörn Hauß (Fachanwalt für Familienrecht) und Gisela Koziczinski (Fachanwältin für Familienrecht und Regionalbeauftragte der Arge Familien- und Erbrecht) ihre Teilnahme zugesagt .
Da die Teilnehmerzahl aus räumlichen Gründen begrenzt ist, erbitte ich die möglichst baldige Anmeldung interessierter Anwälte, Familienrichter oder Mitarbeiter betrieblicher Versorgungseinrichtungen per Email.
Der Unkostenbeitrag beträgt für Anwälte und Mitarbeiter betrieblicher Versorgungseinrichtungen EUR 40,--. Bitte überweisen Sie den Betrag unter dem Stichwort „Darmstädter Kreis 20.05.2005“ auf das Konto von Frau Rechtsanwältin
Petra Kolb-Schüler / Vereinigte Volksbank Maingau
Konto-Nr. 606 977 626 / BLZ 505 613 15
Rainer Glockner