Sehr geehrte Damen und Herren,
 
nachstehend und in der Anlage sende ich Ihnen im Namen des Seniors das Thema des Monats Oktober.
 
Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
 
 
Arndt Voucko-Glockner
 
---
 

Thema des Monats Oktober 2004

 

Eigentor!

 

Die Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers hat mit dem folgenden Schriftsatz die Neu­be­rechnung der betrieblichen Versorgungsanrechte ihres Mandanten beantragt:

 

Antrag der Prozeßbevollmächtigten.

 

 

Der Antrag der Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers wirkt sich Ungunsten ihres Man­danten aus:

 

Der Ehezeitanteil vermindert sich zwar nach der folgenden Berechnung von EUR 11.092,26 auf EUR 10.262,77.

 

Zu beachten ist allerdings der zweite Rechenschritt, bei dem die Betriebsrente im An­wart­schaftszeitraum als statisch und im Leistungszeitraum wegen der Anpassung gem. § 16 BetrAVG als dynamisch zu bewerten ist.

 

Entsprechend der folgenden Berechnungen beläuft sich die umgerechnete Rente bei Be­rück­sichtigung der Altersgrenze 65 auf EUR 748,54, während bei Ansatz der Altersgrenze 63 das umgerechnete Anrecht EUR 848,98 beträgt. Aufgrund des gestellten Antrags ergibt sich, wenn dem Ehemann eine Beitragszahlung wirtschaftlich zumutbar ist, eine zusätz­li­che Beitragszahlung in Höhe von EUR 50,22 : EUR 25,31406 = 1,9839 EP x EUR 5.446,938 = EUR 10.806,18.

 

Anmerkung 1 : Berechnung des Ehezeitanteils zum Alter 65

 

                   Erreichbare Betriebsrente zum

                   Alter 65     :     EUR     13.349,88

 

                   Ehezeitliche Betriebszugehörigkeit     :     10.1987 - 01.2002

                        :     172 Monate

 

 

- 2 -

- 2 -

 

 

                   Erreichbare Betriebszugehörigkeit

                   zum Alter 65     :     10.1987 - 12.2004

                        :     207 Monate

 

 

                   Ehezeitlicher Verhältniswert     :     83,0918 %

 

                   Ehezeitliche betriebliche

                   Versorgungsanwartschaft     :     EUR     11.092,66

 

 

Anmerkung 1: Berechnung des Ehezeitanteils zum Alter 63

 

                   Erreichbare Betriebsrente zum

                   Alter 63     :     EUR     10.919,--

 

                   Ehezeitliche Betriebszugehörigkeit     :     10.1987 - 01.2002

                        :     172 Monate

 

                   Erreichbare Betriebszugehörigkeit

                   zum Alter 63     :     10.1987 - 12.2002

                        :     183 Monate

 

                   Ehezeitlicher Verhältniswert     :     93,99 %

 

                   Ehezeitliche betriebliche

                   Versorgungsanwartschaft     :     EUR     10.262,77

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- 3 -

- 3 -

 

 

 

                   Anmerkung 2: Umrechnung bei Alter 65

 

                   Umrechnung bei Alter 65     :     EUR 11.092,66 x 8,8 x 1,65

                             = EUR 161.065,42 :

                             EUR 5.446,938 = 29,5700 EP

                             x EUR 25,31406

                        :     EUR     748,54

 

 

 

 

                   Anmerkung 2: Umrechnung bei Alter 63

 

                   Im zweiten Fall (Alter 63) ergibt sich bei Anwendung des zu beachtenden hö­he­ren Tabellenwerts der Tabelle 2 BarWVO ein umgerechnetes Anrecht in Höhe von:

                        :     EUR 10.262,77 x 8,7 x 1,24

                             x 1,65 = EUR 182.679,35 :

                             EUR 5.446,938 = 33,5380 EP

                             x EUR 25,31406

                        :     EUR     848,98

 

                   Ergebnis

 

                   Die Berücksichtigung eines vorzeitigen Rentenbeginns führt im Regelfall zu einer höheren umgerechneten gesetzlichen Rentenanwartschaft.

 

 

Karlsruhe, 22. Oktober 2004

 

 

Rainer Glockner