RA Engelmann an RiOLG Held am 28.02.2006

Sehr geehrter Herr Held,
sehr geehrte Richterinnen und Richter,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Diskussion um das geplante vereinfachte Scheidungsverfahren ist 
wichtig und konstruktiv, aber wenig effektiv, soweit sie sich auf den 
Kreis der Forumsmitglieder beschränkt.DAV, verschiedene Anwalts- und 
Notarkammern, sowie der Vorsitzende des Familiengerichtstags, Herr RiOLG 
Dr. Brudermüller haben formell Stellung bezogen.
Hierzu ein Auszug aus dem letzten Newsletter der AG Familienrecht im DAV

*_Neues Familienverfahrensrecht _*

Das Bundesjustizministerium hat seinen 760 Seiten starken 
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform in Familiensachen und in den 
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) den 
Berufsverbänden und Vereinigungen vorgelegt. Der Familienrechtsausschuss 
des DAV wird (neben anderen Gesetzgebungsausschüssen des DAV) zu dem 
Entwurf innerhalb der gesetzten Frist bis zum 30.6.2006 Stellung nehmen.

In einer Pressemitteilung 
 
hat das Ministerium sein Gesetzesvorhaben auch in der allgemeinen 
Öffentlichkeit bekannt gemacht. Unmittelbar darauf reagierte der DAV mit 
einer Presseerklärung 
: „Vereinfachte“ 
Scheidungen seien mit großem Risiko verbunden. Weitere kritische 
Stellungnahmen folgten, zum Beispiel von der Bundesrechtsanwaltskammer 
 und der Berliner 
Rechtsanwaltskammer 
. 


Auch die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert kritisierte die Pläne 
für ein vereinfachtes Scheidungsverfahren: Es könne für Trennungswillige 
zur Kostenfalle werden. Außerdem bestehe die „Gefahr, dass der 
wirtschaftlich oder emotional schwächere Partner benachteiligt wird, da 
der Notar die beiden Parteien nicht wie ein Anwalt berät, sondern 
lediglich allgemein über Rechtsfolgen belehrt“. Ähnlich argumentierte 
der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Gerd Brudermüller.

Ich erachte es als sinnvoll zu dokumentieren, dass die Bedenken gegen 
die Reform nicht nur von der Anwaltsseite, sondern insbesondere auch von 
der Richterschaft geteilt werden, die sich letztlich mit den 
befürchteten und zu erwartenden Folgeverfahren befassen muss, 
selbstverständlich ohne zusätzliche personelle Unterstützung.
Nach meinem Dafürhalten sollten die Familiensenate des OLG Frankfurt 
(über den Herausgeberverein?) eine eigene Stellungnahme an das 
Justizministerium abgeben und dabei auf die vielen Mail-Beiträge 
verweisen (soweit die Verfasser dem zustimmen oder nicht ausdrücklich 
widersprechen).
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Robert P. Engelmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familien- u. Arbeitsrecht
Mail: info@kanzlei-engelmann.de