>Sehr geehrter Herr Held,=20 > Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der diversen Stellungnahmen m=F6chte ich versuchen einiges klarzus= tellen, aufgrund meiner T=E4tigkeit in der Notarkammer. Zun=E4chst wird keine Scheidung leicht unter Ausschlu=DF der Rechtsanw=E4lt= e vorgesehen und der VA soll weiterhin durch die Familiengerichte durchgef= =FChrt werden, lediglich die bereits vorhandenen gesetzlichen M=F6glichkeit= en, n=E4mlich Ausschlu=DF des VA gem =A7 1408 BGB kann bei einem Notar vere= inbart werden. Der Notar soll selbstverst=E4ndlich nicht die Eheleute parteiisch beraten, = dies braucht und mu=DF der Notar nicht, er kann sogenannte offene Beurkundu= ngen ablehnen, was sicher geschehen wird, bei den Geb=FChren gem. KostO.Die= Beurkundung im Rahmen der Scheidung beim Notar soll die m=FCndliche Verhan= dlung ersetzen, entsprechend wird das Protokoll gefertigt, also nicht in Fo= rm einer vertraglichen Vereinbarung, d.h. da=DF die Parteien immer nur mit = anwaltlicher Hilfe ein entsprechendes Beschlu=DFverfahren einleiten k=F6nne= n. Ich bin =FCberzeugt, da=DF kein Notar auch im Hinblick auf das Haftungsr= isiko ein solche Vereinbarung protokolliert, ohne da=DF Anw=E4lte beteiligt= sind. Es soll also mit diesem gesetzgeberischen Vorschlag, die Scheidung in den F= =E4lle erleichtert werden, die wir leider nur noch selten kennen, bei denen= keine Streitigkeiten bestehen. Die Eheleute, die Vereinbarungen treffen, a= uch mit Kindern und diese Vereinbarung in der m=FCndlichen Verhandlung prot= okollieren lassen,sollen die Wahlm=F6glichkeit haben. Die hierf=FCr m=F6gli= chen F=E4lle sind nicht h=E4ufig, sollen aber f=FCr diese F=E4lle die Schei= dung erleichtern. Au=DFerdem w=FCrden Gerichtskosten entfallen, da der Auss= pruch der Scheidung im Beschlu=DFwege durch das Familiengericht voraussicht= lich nur eine Geb=FChr entstehen l=E4=DFt. F=FCr die Anw=E4lte w=FCrden die= Geb=FChren entsprechend einer au=DFergerichtlichen T=E4tigkeit anfallen.=20 Im =FCbrigen ist in diesem Zusammenhang auch auf die angestrebte =C4nderung= des VA hinzuweisen, vorgesehen ist, da=DF bei Ehen, die nicht l=E4nger als= drei Jahre bestanden haben, kein VA durchgef=FChrt werden soll. Sollte sic= h ein solches Ehepaar =FCber alle Scheidungsfolgensachen geeinigt haben, so= w=E4re die Protokollierung durch den Notar m=F6glich, aber bitte beachten,= die Scheidung wird durch das Gericht im Beschlu=DFwege ausgesprochen, nich= t durch den Notar. Anders ist weder gew=FCnscht, noch w=E4re dies verfassun= gskonform. Weiter sollen die F=E4lle erfa=DFt werden, in denen die Eheleute zu Beginn = der Ehe einen Ehevertrag geschlossen haben und damit evtl. die Scheidungsfo= lgesachen geregelt haben, insbesondere Ausschlu=DF des VA. Da =FCber die No= tare nur die Scheidung im Beschlu=DFwege beantragt werden kann, wenn beide = Eheleute hiermit einverstanden sind, besteht keine Gefahr, da=DF bei evtl u= nbilligen Ehevertr=E4gen die Scheidung dann so einfach auf der Grundlage ei= nes solchen Vertrages ausgesprochen wird.Die Pr=FCfungspflicht durch den Fa= milienrichter auch =FCber den notariellen Scheidungsantrag bleibt bestehen.= =20 in der Hoffnung mit diesen kurzen Erl=E4uterungen ein wenig Klarheit gebra= cht zu haben, kollegialen Gr=FC=DFen Eva Backmeister =20 -=20 Rechtsanw=E4ltin u. Notarin Eva-Maria Backmeister Louisenstrasse 53-57 61348 Bad Homburg vdH Tel. 06172-67740 Fax 06172-677410