Fall Nr. 2


Wir testen uns und das Programm zum zweiten Mal.



Ehezeit: 01.03.1976 bis 31.05.2004




Anwartschaft

Ehemann

Ehefrau

gesetzliche Rente § 1587 a Abs, 2 Ziff. 2 BGB

1.200,00 €

1.000,00 €

Beamtenversorgung § 1587 a Abs. 2 Ziff. 1 BGB

1.500,00 €

500,00 €

Insgesamt

2.700,00 €

1.500,00 €

Wertunterschied

?

?

Ausgleichbetrag

?

?





Wie lautet das Ergebnis der Berechnung ?

Ist das Ergebnis akzeptabel ?

Wo liegt hier „ der Hund begraben „ ?