Warum Versorgungsausgleich ?
- In Deutschland ersetzt die Alterssicherung weit mehr als in anderen Ländern das Eigentum an Grund und Boden oder an sonstigem Kapital. Sie genießt deswegen den Schutz des Art. 14 GG
- Durch den Zugewinnausgleich kann ein Versorgungsausgleich nur unzulänglich erreicht werden
- Der Ehegatte, der kein (oder geringeres) Erwerbseinkommen erzielt und damit keine (oder nur eine unzulängliche) Alterssicherung erwirbt, soll durch den Versorgungsausgleich an der Alterssicherung beteiligt werden
- Der Versorgungsausgleich hat das Ziel, dem Berechtigten möglichst eigenständige öffentlich-rechtliche Ansprüche zu schaffen
- Damit gleicht der Versorgungsausgleich dem Versuch, das Fell des Bären zu verteilen, bevor dieser erlegt ist
