Der Arbeitgeber gewährt hier für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit 0,5% des letzten Bruttoeinkommens. Am Ehezeitende hat der Arbeitnehmer das 40. Lebensjahr erreicht.Seine Ehe dauerte 10 Jahre vom 1.1.1965 bis zum 31.12.1975. Sein Einkommen beträgt zu dieser Zeit 2.000,00 EUR. Die Betriebszugehörigkeit besteht seit dem 25. Lebensjahr
Beginn der Betriebszugehörigkeit = 1.1.1960 |
65. Lebensjahr (feste Altersgrenze) = 1.1.2000 |
Einkommen zum Stichtag, 31.12.1984 = 2.000,00 EUR |
Höhe der vollen Versorgung also 40 Jahre x 0,5 = 20% von 2.000,00 EUR, also 400 EUR |
Daraus ist jetzt der Ehezeitanteil nach § 1587 a Abs. 2 Ziff. 3 a BGB zu errechnen:
Versorgung X | Betriebszugehörigkeit in der Ehezeit | /Gesamtbetriebszugehörigkeit= | 400 X (10/40)= 100 EUR |