SGB 6 § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente

Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn
1. die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,
2. der Rentenartfaktor und
3. der aktuelle Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.


Entgeltpunkte (mit Zugangsfaktor) XRentenartfaktorXAktueller Rentenwert (ARW)

Also lautet die Rentenformel für den Versorgungsausgleich:

Entgeltpunkte (ohne Zugangsfaktor) XAktueller Rentenwert (ARW)