Alle Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit werden ausgeglichen...

Das bedeutet:

Der Familienrichter muß das gesamte System der sozialen Sicherheit im Alter wenigstens in den Grundzügen erlernen, sonst kann er Versorgungsausgleichsfälle nicht sicher lösen. Auch nicht mit dem "Gutdeutsch".

Siehe § 1587 BGB