vorher war das nicht möglich, denn man hätte Äpfel mit Birnen verglichen
Die Aufgabe ist jetzt, den Ausgleich in Höhe des Wertunterschieds durchzuführen
Das regelt § 1587 b BGB, ggf. in Verbindung mit dem VAHRG und dem VAÜG.
Gesetz zur Regelung von Härten im VA (VAHRG)
Aus Zeitgründen ersparen wir uns das VAÜG. Es regelt den Ausgleich der Ostanwartschaften bis zur Einkommensangleichung.
Und jetzt 2 Beispiele für die Ausgleichsformen: