Die Aufgabe, den VA durchzuführen, erfordert folgende Schritte:
- Ermittlung (von Amts wegen, § 12 FGG) der beiderseitigen Versorgungen nach § 1587 BGB
- Berechnung des Ehezeitanteils der Versorgungen (fiktiver Versicherungsfall)
- Bewertung des Ehezeitanteils der beiderseitigen Anrechte
- Saldierung der beiderseitigen Anrechte zur Ermittlung des Wertunterschiedes
- Berechnung des Ausgleichsbetrages
- Umsetzung des Ausgleichs durch das Ausgleichssystem des § 1587 b BGB iVm dem VAHRG und dem VAÜG
- Umsetzung der rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts durch die Versorgungsträger
