Mangelberechnung ab 2008
mit TAB von Feld zu Feld
Jahr
Einkommen
Selbstbehalt (A)
Verfügbar (A)
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind
5. Kind
Faktor (A)

Selbstbehalt (B)
Verfügbar (B)
1. EF / vollj.Ki
2. EF / vollj.Ki
3. EF / vollj.Ki
Faktor (B)
reset
Selbstbehalte 2008 - 2010
Gegenüber mdj. oder privil. Kindern:
770 für Nichterwerbstätige
900 für Erwerbst
ggü Ehegatten und Müttern/Vätern:
935 für Nichterwerbstätige
1000 für Erwerbstätige
ggü vollj., nicht privilegierten Kindern:
1100 für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige
ggü. Eltern oder Enkeln:
1400
Einsatzbeträge
770 für EG (gesch/getr)
Zahlbeträge
KiGe < 6 < 12 < 18 > 18
die einstufige Mangelfallberechnung war schon immer der Regelfall; die zweistufige Mangelfallberechnung betraf nur den Sonderfall, dass bei gleichrangigen Berechtigten unterschiedliche Selbstbehalte herrschten. In der ersten Stufe sind die REchnungen identisch mit der einstufigen Berechnung. Eine zweite Stufe war bei mdj. (bzw. privilegiert volljährigen Kindern) - Selbstbehalt 900 - und getrennten/geschiedenen Ehefrauen - Selbstbehalt 1000 - bis 31.12.2007 nötig.. Seither sind sie im Rang nicht mehr gleich und deswegen gibt es jetzt (d. h. für die Zeit ab 1.1.2008) nur noch eine oder zwei aufeinanderfolgende einstufige Mangelfallberechnung(en). Bei Minderjährigen wird Einkommen zur Hälfte, bei Volljährigen (auch privilegiert Volljährigen) in voller Höhe angerechnet, bei Ehefrauen/Müttern auch in voller Höhe (evtl. vermindert um berufsbed. Kosten und - streitg - Erwerbstätigenbonus. D.h. der Einsatzbetrag (Mindestunterhalt oder bei den Ehefrauen/Müttern der Mindestbedarf von 770 EUR wird um Eigeneinkommen vermindert vor dem Einstieg in die Mangelfallberechnung. Ich gehe jetzt an die Eintragungen; die von Dir beabsichtigten Verlinkungen mit der Mangelfallberechnung haben mit der werner2008.xml ja nichts zu tun, nehme ich an. Beispiel: M: 1850 EUR, F1 (von M geschieden): 700 EUR, K1 (5 Jahre /noch kindbez. Betreuungsbedarf), F2 (§ 1615l BGB, lebt nicht bei M): 350 EUR, K2 (3 Jahre /noch kindbez. Betreuungsbedarf). M zahlt für die zwei Kinder: 2 x (317 ¿ 92) = 450 EUR, Rest 1400, davon 1000 EUR Selbstbehalt. Für F1 und F2 bleiben 400 EUR, es besteht ein Mangelfall. Mindestbedarf F1: 770 EUR ¿ 700 EUR x 6/7 = 170 EUR. Mindestbedarf F2: 770 EUR ¿ 350 EUR x 6/7 = 470 EUR. Offener Mindestbedarf F1 + F2: = 640 EUR. Leistungsquote M: 400/640 = 62,5 % F1 erhält (aufgerundet): 170 x 62,5 % = 107 EUR. F2 erhält (aufgerundet): 470 x 62,5 % = 294 EUR. Die Selbstbehalte aind unverändert geblieben. 770 für Nichterwerbstätige, 900 für Erwerbstätige ggü. mdj. oder privilegierten Kindern 935 für Nichterwerbstätige, 1000 für Erwerbstätige ggü. Ehegatten und Müttern (oder Vätern) 1100 ohne Differenzierung ggü. vollj. nicht privilegierten Kindern 1400 ggü. Eltern oder Enkeln. Ganz kapiert habe ich die Bedienung aber noch nicht. Wie geht es weiter nach der Eingabe von Einkommen und Selbstbehalt? (Verfügbar?) GrußWerner (bin morgen einen Tag verreist und Sonntag bei Eintracht gegen Chelsea, es geht wieder los :-D Mails 31.07./01.08. Gegenüber mdj. oder privil. Kindern: 770 für Nichterwerbstätige 900 für Erwerbst ggü Ehegatten und Müttern/Vätern: 935 für Nichterwerbstätige 1000 für Erwerbstätige ggü vollj., nicht privilegierten Kindern: 1100 für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige ggü. Eltern oder Enkeln: 1400