Hinweis: |
Eingabe von Stufe und Bedarf z. B. mit a500 oder n340. Hierbei steht a für 'angemessener Selbstbehalt des
Pflichtigen' und n für 'notwendiger Selbstbehalt des
Pflichtigen'. Der Buchstabe muß unbedingt an 1. Stelle im Feld
stehen.
Zum nächsten Feld gelangt man durch TAB, zurück mit Shift-TAB.
EUR und Cent sind unbedingt mit einem Punkt (.) (n 540.75) abzutrennen,
Eingaben mit einem Komma werden als 'string' (Text statt Zahl)
interpretiert |
Wegen der Einsatzbeträge vgl. Pos. 23.2 der Leitlinien 2005. |
Leitsätze von
Entscheidungen des OLG Frankfurt zum Mangelfall. |
Wenn weitere Spalten gewünscht werden oder erforderlich sind,
Fehler erkennbar werden oder Verbesserungen möglich sind, bitte
email an H.J.Gielau. |