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Zweistufige Mangelberechnung
Einkommen: angem.SB notw.SB  
1. Stufe (angem.) 2. Stufe (notw.) Summe
St Bedarf Bed1 Quo1Rest1Bed2Quo2Rest2Quo1+2
Quoten
Hinweis:
Eingabe von Stufe und Bedarf z. B. mit a500 oder n340. Hierbei steht a für 'angemessener Selbstbehalt des Pflichtigen' und n für 'notwendiger Selbstbehalt des Pflichtigen'. Der Buchstabe muß unbedingt an 1. Stelle im Feld stehen.
Zum nächsten Feld gelangt man durch TAB, zurück mit Shift-TAB. EUR und Cent sind unbedingt mit einem Punkt (.) (n 540.75) abzutrennen, Eingaben mit einem Komma werden als 'string' (Text statt Zahl) interpretiert
Wegen der Einsatzbeträge vgl. Pos. 23.2 der Leitlinien 2005.
Leitsätze von Entscheidungen des OLG Frankfurt zum Mangelfall.
Wenn weitere Spalten gewünscht werden oder erforderlich sind, Fehler erkennbar werden oder Verbesserungen möglich sind, bitte email an H.J.Gielau.