Berechnung des unechten Zugewinns gem. § 1376 BGB
AnfVermögen von (z.B. 1959-1 oder 1959) bis (z.B. 2003 oder 2003-9) EndVermögen
Berechnung:

Grundlage für die Umrechnung ist der Verbraucherpreisindex von Gutdeutsch gem. Aufsatz in FamRZ 2003, 1062. Die Zahlen wurden übernommen (kopiert) von der Tabelle bei www.famrb.de. Letzte Aktualisierung gem. http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2006/p2020051.htm


http://www.hefam.de/hjg/bgb1376.html
Stand: